Was können wir für Sie tun?

Allgemeines Zivilrecht

Stichpunkte:

  • Kauf- und Werkvertragsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Leasingvertragsrecht
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Garantieansprüchen
  • Beratung oder Abwehr von Rücktrittserklärungen vom Vertrag, Minderungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
  • Widerruflichkeit von Verträgen, insbesondere im Verbrauchsgüterkauf
  • Kündbarkeit von Verträgen
  • Überprüfung und Erstellung von Verträgen
  • Überprüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines Zivilrecht

Beschreibung:

Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts.

Hierzu gehören u.a.

  • das Kauf- und Werkvertragsrecht
  • das Dienstvertragsrecht
  • das Leasingvertragsrecht
  • die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Garantieansprüchen
  • die Beratung oder Abwehr von Rücktrittserklärungen vom Vertrag, Minderungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
  • die Widerruflichkeit von Verträgen, insbesondere im Verbrauchsgüterkauf
  • die Kündbarkeit von Verträgen
  • die Überprüfung und Erstellung von Verträgen
  • die Überprüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechtsanwälte mit diesem Fachgebiet:

Felix Freist

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht