Bußgeldkatalog 2020

4. Mai 2020

Die Straßenverkehrs-Ordnung (kurz: StVO) ist mit Wirkung zum 28. April 2020 novelliert worden. Damit haben sich auch erhebliche Änderungen und Neuerungen des Bußgeldkataloges (BKatV) 2020 ergeben. Einige Beispiele:

  • Für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts droht eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro, 1 Punkt in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot; bisher lag die Grenze für die Anordnung eine Fahrverbotes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h bzw. 41 km/h;
  • Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet, wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, sowie 1 Monat Fahrverbot;
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird jetzt statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet;
  • Für das sogenannte Auto-Posing kann die Geldbuße für das Verursachen unnötigen Lärms und einer vermeidbaren Abgasbelästigung, sowie des unnützen Hin- und Herfahrens von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben werden.

Link zum bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog: https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html

Rechtliche Fragen hierzu beantworten wir gern.

Felix Freist