Was können wir für Sie tun?
Stichpunkte:
- Arzthaftungsrecht
- Kooperationen im Gesundheitswesen
- Vertragsarztrecht
- Berufsrecht
- Recht der Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ)
Medizinrecht
Beschreibung:
Wir beraten und vertreten Ärzte bei der Verwirklichung ihres Niederlassungswunsches bzw. unterstützen bei der Gestaltung vertragsärztlicher Kooperationsformen, insbesondere bei
- der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
- der Gründung oder dem Beitritt in eine Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis)
- Praxisübernahmen/ Praxisnachfolgen
- Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
Als Leistungserbringer für die Gesetzliche Krankenversicherung unterliegt der Vertragsarzt besonderen Regelungen, bei denen wir beratend und gestaltend zur Seite stehen, wie etwa bei Fragen zu
- der Zulassung als Vertragsarzt,
- der Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes, Vorbereitung und Umsetzung der Praxisaufgabe und/ oder Nachfolgeregelung
- der Anstellung von Ärzten
- der Nachbesetzung bestehender Arztstellen
- der Plausibilitätsprüfung,
- der Wirtschaftlichkeitsprüfung,
- der Abrechnung nach GOÄ und/ oder EBM
- vertragsärztlichen Disziplinarverfahren (Berufsordnung)
- der Abwehr von Arzthaftung.
Nichtärztliche Leistungserbringer, wie z.B. Sanitätshäuser, beraten wir bei der Gestaltung von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern der Gesetzlichen Krankenversicherung unter Beachtung der geltenden berufs- und sozialrechtlichen Regelungen, des § 299 a/b StGB und des § 128 SGB V.
Wir beraten zum Heilmittelwerberecht.
Als Patient beraten und unterstützen wir Sie u.a. bei der Durchsetzung von Versorgungsansprüchen, z.B. in Bereichen
- der Hilfsmittelversorgung, z.B. Prothesenversorgung
- der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB), z.B. Genexpressionsanalysen