Was können wir für Sie tun?

Stichpunkte:

  • Arzthaftungsrecht
  • Kooperationen im Gesundheitswesen
  • Vertragsarztrecht
  • Berufsrecht
  • Recht der Medizinischen
    Versorgungszentren (MVZ)

Medizinrecht

Beschreibung:

Wir beraten und vertreten Ärzte bei der Verwirklichung ihres Niederlassungswunsches bzw. unterstützen bei der Gestaltung vertragsärztlicher Kooperationsformen, insbesondere bei
 

  • der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • der Gründung oder dem Beitritt in eine Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis)
  • Praxisübernahmen/ Praxisnachfolgen
  • Kooperationen mit anderen Leistungserbringern

 

Als Leistungserbringer für die Gesetzliche Krankenversicherung unterliegt der Vertragsarzt besonderen Regelungen, bei denen wir beratend und gestaltend zur Seite stehen, wie etwa bei Fragen zu
 

  • der Zulassung als Vertragsarzt,
  • der Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes, Vorbereitung und Umsetzung der Praxisaufgabe und/ oder Nachfolgeregelung
  • der Anstellung von Ärzten
  • der Nachbesetzung bestehender Arztstellen
  • der Plausibilitätsprüfung,
  • der Wirtschaftlichkeitsprüfung,
  • der Abrechnung nach GOÄ und/ oder EBM
  • vertragsärztlichen Disziplinarverfahren (Berufsordnung)
  • der Abwehr von Arzthaftung.

 

Nichtärztliche Leistungserbringer, wie z.B. Sanitätshäuser, beraten wir bei der Gestaltung von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern der Gesetzlichen Krankenversicherung unter Beachtung der geltenden berufs- und sozialrechtlichen Regelungen, des § 299 a/b StGB und des § 128 SGB V.
 

Wir beraten zum Heilmittelwerberecht.
 

Als Patient beraten und unterstützen wir Sie u.a. bei der Durchsetzung von Versorgungsansprüchen, z.B. in Bereichen
 

  • der Hilfsmittelversorgung, z.B. Prothesenversorgung
  • der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB), z.B. Genexpressionsanalysen

Rechtsanwälte mit diesem Fachgebiet: